09
Mar
DGB fordert geförderte Beschäftigung zu fairen Bedingungen
Berlin - Zur Diskussion um öffentlich geförderte Beschäftigung sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Montag in Berlin: „Öffentlich geförderte Arbeitsangebote für Langzeitarbeitslose, deren Integration bisher erfolglos war, sind weiterhin sinnvoll und notwendig. Der Staat darf sich jedoch nicht zum Nutznießer der prekären Lage vieler Arbeitsloser machen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass reguläre Jobs nicht verdrängt oder ersetzt werden – wie es bei den Ein-Euro-Jobs schon vielfach der Fall ist.
Auch Hartz-IV-BezieherInnen haben Anspruch auf gute Arbeit, angemessene Entlohnung, Absicherung durch Sozialversicherungen und Schutz durch das allgemeine Arbeitsrecht. Das Ziel, Langzeitarbeitslosen eine Perspektive für eine langfristige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, darf in keinem Fall aufgegeben werden.
Einen faktischen Arbeitszwang zu Dumpinglöhnen oder symbolische Ein-Euro-Jobs ohne soziale Sicherheit lehnt der DGB als würdelos und perspektivlos ab. Unser Zukunftsbild ist weiter die Dienstleistungsgesellschaft und nicht die Dienstbotengesellschaft. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss nachrangig sein, Qualifizierung hat Vorrang. Insbesondere für Jugendliche muss die Förderung der Ausbildung in jedem Fall Priorität haben.
Um Verdrängungseffekte zu vermeiden, sollten die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit alle Maßnahmen genehmigen. Nur wenn es diesen örtlichen Konsens zwischen öffentlicher Verwaltung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt, kann sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Arbeiten nicht den örtlichen Arbeitsmarkt stören. Um die Finanzierung zu erleichtern, sollten die Grundsicherungsstellen einen eigenen Haushaltstitel für die Projekte erhalten. Die Gelder, die eingespart werden, weil die Menschen eine Arbeit aufnehmen, müssen dabei gegengerechnet werden. (DGB)
