Investitionen in den Schulbau

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Simone Oldenburg haben heute gemeinsam mit Landrat Stefan Sternberg die Schulen im Kreis Ludwigslust-Parchim vorgestellt, die vom neuen 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm des Landes und der Kommunen profitieren sollen.

Land, Kreis, Städte und Gemeinden wollen in den nächsten vier Jahren zusammen 55,2 Mio. Euro in 18 Schulen investieren. Das Land stellt eine Förderung in Höhe von insgesamt 18,3 Millionen Euro in Aussicht.

„Die Landesregierung hat in den letzten Jahren kräftig in den Schulbau investiert. Und wir setzen das fort“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Land und Kommunen haben sich auf dem letzten Kommunalgipfel auf ein 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm geeinigt. „Von diesem Programm profitieren die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrerinnen und Lehrer. Sie haben künftig bessere Lernbedingungen. Es profitieren auch die Kommunen. Schließlich ist das Programm auch ein Konjunkturimpuls für die Bauwirtschaft, die es im Moment schwerer hat als andere Branchen. Deshalb ist das heute ein guter Tag für den Kreis Ludwigslust-Parchim und das ganze Land.“

„Mit den Schulbauprogrammen haben wir in den vergangenen Jahren viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Seit 2016 hat die Landesregierung mit 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Investitionen in Schulgebäude sorgen für ein lernförderliches Umfeld der Schülerinnen und Schüler. Investitionen in die Bildungsinfrastruktur machen auch den Ort attraktiv. Dort, wo es gute Bedingungen für Kinder und Jugendliche gibt, wollen auch junge Familien gerne leben. Die Schulbauförderung ist damit ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum. Diese Erfolgsgeschichte schreiben wir mit dem neuen 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm fort, an dem die Kommunen beteiligt sind.“

Nach der Entscheidung für Ludwigslust-Parchim sollen in den nächsten Wochen auch die Projekte in den anderen Kreisen bestimmt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern werden von 2024 bis 2027 zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau eingesetzt. Das Land stellt in diesem Zeitraum jährlich 25 Millionen Euro zusätzlich für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit. Die Kommunen legen jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem Finanzausgleich oben drauf. Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen. Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Arbeit ehrenamtlicher Bürgermeister gestärkt

Schwerin – Die haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Mecklenburg-Vorpommern können nach der Kommunalwahl eine verbessere Aufwandsentschädigung erhalten. Hintergrund ist eine Überprüfung der Aufwandsentschädigungsverordnung und der Kommunalbesoldungsverordnung, nachdem letztere Ende 2022 bereits angepasst und die Besoldung der Landräte angehoben worden war.

„Es freut mich besonders, dass ich heute im Kabinett im Zusammenhang mit der Änderung der Kommunalbesoldungsverordnung mitteilen konnte, dass wir als Innenministerium parallel die Entschädigungsverordnung ebenfalls geändert haben, wovon vor allem unsere vielen ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister profitieren. Wenn wir dieses kommunale Wahlamt attraktiv gestalten wollen, ist eine angemessene Aufwandsentschädigung unverzichtbar“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin.

Bei insgesamt 725 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 658 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. „Und all‘ diese Frauen und Männer leisten Großartiges – und das in ihrer Freizeit und oft über Büroöffnungszeiten hinaus. Sie sind der Puls unserer Demokratie und stärken diese tagtäglich, weil sie eben genau an der Basis arbeiten – in unseren Kommunen. Sie sind der erste Ansprechpartner, wenn Bürgerinnen und Bürger Probleme und Sorgen haben, oftmals sicherlich auch Blitzableiter für deren Unmut.

Deswegen ist es nun an uns als Landesregierung, die Arbeit unserer ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister anzuerkennen und dieses wichtige und unverzichtbare Ehrenamt zu stärken, indem wir bestmögliche Bedingungen für die neue Amtszeit der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nach der Kommunalwahl am 9. Juni schaffen“, führt Minister Pegel aus.

Künftig werden nach vielen Jahren unveränderter Aufwandsentschädigungssätze die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister monatlich um 20 Prozent angehoben, sodass bspw. die Bürgermeister in den kleinsten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern nun 840 Euro statt wie bisher 700 Euro und die Bürgermeister in den größten ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern 3.600 Euro statt bislang 3.000 Euro monatlich erhalten können. Welchen konkreten Betrag die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister tatsächlich erhalten, wird durch die jeweilige Gemeindevertretung festgelegt und bleibt damit weiterhin von der Regelung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde abhängig.

Die Höchstsätze der Aufwandsentschädigung ihrer Stellvertreter sollen sich aufgrund einer Prozentregelung in der Entschädigungsverordnung ebenfalls entsprechend ändern.

Die ehrenamtlichen Stellvertreter von hauptamtlichen Bürgermeistern sollen künftig bis zu 50 Prozent mehr an monatlicher Aufwandsentschädigung erhalten können. Je nach Gemeindegröße sind das zukünftig maximal 440 Euro bis 900 Euro. Damit wird der deutlich gestiegenen und höheren Verantwortung gegenüber ihren Kollegen ohne Stellvertretungsfunktion Rechnung getragen.

Auch Kommunalbesoldung wird angehoben

Zudem hat das Kabinett heute die Änderung der Landesverordnung der Kommunalbesoldung beschlossen. „Damit heben wir nun auch die Besoldung der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern um eine Besoldungsgruppe an“, erklärt Christian Pegel.

Konkret bedeutet das für die hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von:

  • bis zu 5.000: Höhergruppierung um zwei Besoldungsgruppen von A14 in A16
  • 001 bis 10 000: Höhergruppierung von A15 in A16
  • 001 bis 15.000: Besoldungsgruppe B2 statt A16
  • 001 bis 20.000: B3 statt wie bisher B2
  • 001 bis 40.000: Aufstieg von B3 in B4

Im Rahmen der Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung seien auch die Vergütungsregelungen benachbarter Bundesländer im Norden verglichen worden. „Dieser Vergleich zeigt uns deutlich, dass es höchste Zeit ist, in den kleineren Gemeinden bei den hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern etwas zu tun, um hier Menschen für ein solches Amt zu gewinnen“, bekräftigt der Minister.

Darüber hinaus konnte zum Ende des Prüfverfahrens noch eine weitere Einigung erzielt werden, sodass sich nun auch die hauptamtlichen Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher über eine Besoldungserhöhung freuen dürfen. Für sie bedeutet das konkret in Ämtern mit:

  • bis zu 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 15 in A 16
  • mit über 20.000 Einwohnern: Höhergruppierung von A 16 in B 2.

Fünfter Arbeitsschutztag für M-V

Güstrow – In Güstrow fand heute der 5. Arbeitsschutztag für Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Mittelpunkt stand in diesem Jahr die Frage, wie es gelingen kann, Arbeitsschutz gleichermaßen strategisch, systematisch und effektiv im Betrieb oder in der Behörde zu organisieren. Über 200 Fachleute kamen zu dieser vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) organisierten Fachtagung in die Fachhochschule Güstrow.

Eröffnet wurde der Arbeitsschutztag von Gesundheits- und Sozialministerin Stefanie Drese. „Gesunde und motivierte Beschäftigte sind eine wichtige Voraussetzung für Erfolg in Wirtschaft und Verwaltung. Gleichzeitig stehen wir mitten im größten Wandel in der Arbeitswelt seit der industriellen Revolution. Verbunden damit ist eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine ganz maßgebliche davon ist die ständige Weiterentwicklung und Integration neuer Technologien in unsere Arbeitsumgebungen.

Während die digitale Revolution zweifellos viele Vorteile bietet, bringt sie auch neue Risiken und Belastungen mit sich, die wir berücksichtigen müssen“, betonte die Ministerin in Güstrow. Ob Firmeninhaber, Personalverantwortliche oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit: alle müssen an einem Strang ziehen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern“, sagte Drese. Auch dies gehöre zum Ringen um die besten Köpfe und Hände im Land.

„Die große Resonanz auf unseren Arbeitsschutztag auch bei seiner fünften Auflage zeigt, dass kleine und große Unternehmen das Angebot der kompakten Information und Fortbildung und des direkten Austauschs vor Ort gern nutzen und zu schätzen wissen“, sagt Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS. Für gut die Hälfte der Gäste ist es mindestens die zweite Teilnahme am Arbeitsschutztag, den das LAGuS im Jahr 2015 ins Leben gerufen hat.

„Wir haben das Programm bewusst so gestaltet, dass darin die aktuellen gesetzlichen Neuerungen genauso Platz finden wie die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt, beispielsweise die demografischen Herausforderungen für Arbeitsschutzfachleute“, so Dr. Will.

Auf großes Interesse stießen auch die Workshops zu unterschiedlichen Themen wie die „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ sowie der „Gefahrstoffcheck“ zum Schutz vor berufsbedingten Krebserkrankungen durch falschen Umgang mit Gefahrstoffen. „Die große Nachfrage nach den Workshops bestätigt unsere Erfahrung: Schneller, korrekter und kompakter als auf dem Arbeitsschutztag lässt sich aktuelles Wissen nicht dahin transportieren, wo es hingehört – direkt in die Betriebe“, machte Dr. Will deutlich.

Vorgestellt wurden auch die Potenziale von Künstlicher Intelligenz zur Risikoanalyse im betrieblichen Arbeitsschutz. Erfahrungen aus der Praxis, stets interessanter Höhepunkt auf den Veranstaltungen, präsentieren diesmal Yara und 50 hertz.

2026 soll es die sechste Auflage des Arbeitsschutztages geben.

Reges Interesse für den Lehrerberuf

Oldenburg: Ausländische Lehrkräfte bieten ein großes Potenzial, um den Fachkräftemangel an unseren Schulen zu verringern

Schwerin – Großer Zuspruch bei der ersten digitalen Informationsveranstaltung: Rund 100 ausländische Lehrkräfte und ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, die bereits in Mecklenburg-Vorpommern leben, haben an der Veranstaltung teilgenommen und interessieren sich für eine Tätigkeit im Schuldienst des Landes.

„Ausländische Lehrkräfte bieten ein großes Potenzial, um den Fachkräftemangel an unseren Schulen zu verringern. Ich bin beeindruckt, dass sich so viele mögliche Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit an unseren Schulen interessieren.

Gut ausgebildete Lehrkräfte aus dem Ausland können dazu beitragen, dass mehr Stellen besetzt werden. Wichtig dabei ist, dass sie über fundierte Deutschkenntnisse verfügen. Weil das Interesse an der Informationsveranstaltung so groß war, ist eine Folgeveranstaltung im Herbst geplant“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Begrüßt wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Jana Michael. „Ich freue mich sehr über dieses neue Format. Der Einsatz von Lehrkräften aus dem Ausland an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Schritt zur Integration dieser Fachkräfte,“ so Michael.

Die Teilnehmenden kamen aus insgesamt 23 Staaten, ca. 44 Prozent von ihnen aus der Ukraine. Expertinnen und Experten des Bildungsministeriums haben sie über erforderliche Sprachkenntnisse, das Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren sowie über mögliche Qualifikationswege im Rahmen des Seiteneinstiegs informiert.

Lehrkräfte aus dem Ausland können sich direkt auf eine ausgeschriebene Stelle auf dem Karriereportal für den Schuldienst bewerben. Für die Einstellung in den Schuldienst des Landes müssen ausländische Lehrkräfte Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen.

Auf dem Karriereportal für den Schuldienst unter www.Lehrer-in-MV.de informiert das Bildungsministerium rechtzeitig über die Folgeveranstaltung.

Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte

Güstrow – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in Güstrow an 28 Absolventen der Fachschule für Agrarwirtschaft ihre Abschlusszeugnisse und eine Urkunde mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/ Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin“ überreicht.

„Nicht die moderne Technik allein entscheidet über den Erfolg beim Wirtschaften, sondern vor allem auch die Menschen: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führungskräfte. Von daher freue ich mich besonders, Ihnen heute Ihre Abschlusszeugnisse überreichen zu dürfen. Die Agrarwirtschaft braucht qualifizierte und motivierte Fach- und Führungskräfte, die immer wieder in der Lage sind, die Betriebe den sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen anzupassen. Auch betriebliche Entwicklungen in der Produktionstechnik und der Vermarktung erfordern ein fundiertes und aktuelles Fachwissen genauso wie die Fähigkeit, schnell wichtige Entscheidungen zu treffen.

Erstmalig ist in der zweijährigen Fachschulausbildung der Anteil der Fachschüler, die nicht direkt von der Berufsschule, sondern aus mehrjähriger Praxis kommen, gestiegen. Dieser Anteil lag bisher bei ca. 35 Prozent. Jetzt liegt er bei über 50 Prozent. Hier wird deutlich, dass die Unternehmen auf die rückläufigen Schulabgänger-Zahlen reagieren. Sie suchen stärker in den eigenen Reihen nach geeignetem Personal, fördern es und bieten Aufstiegschancen. Das ist ein Weg, um leistungsfähige und engagierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Ein Großteil der Agrarbetriebswirte möchte künftig auch selbst ausbilden. Somit stehen auch qualifizierte Fachkräfte für den Berufsnachwuchs zur Verfügung.

Besonders danken möchte ich an dieser Stelle den Familien und Betrieben für die Unterstützung der Absolventinnen und Absolventen. Auch die Verantwortlichen der Fachschule haben zum Gelingen einer erfolgreichen Ausbildung beigetragen. Sie haben ihr Wissen weitergegeben, in verschiedenen Gremien und Prüfungsausschüssen mitgewirkt. Auch ihnen möchte ich ausdrücklich danken“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Keine Kürzung des Musikunterrichts

Oldenburg: Wir stärken Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache, ohne dabei in anderen Bereichen zu kürzen

Schwerin – In der Debatte um den Musikunterricht appeliert Bildungsministerin Simone Oldenburg daran, die Fakten und Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Mit der neuen geplanten Stundentafel für die allgemein bildenden Schulen stärkt das Land die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Die befürchtete Kürzung des Musikunterrichts gibt es nicht. Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Seit 2009 ist die Anzahl der Stunden gleichgeblieben und wird es auch künftig sein. Die Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Wir stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne bei anderen Fächern zu kürzen. Hier setzen wir um, wofür sich unsere Lehrkräfte in einer landesweiten Befragung ausgesprochen haben. Die Ausweisung des Unterrichtsfaches Musik in einem künstlerisch-musischen Aufgabenfeld ist keine Änderung gegenüber den Regelungen, die seit 15 Jahren bestehen. Seitdem wird Musik gemeinsam mit den Fächern Kunst und Gestaltung und Darstellendes Spiel ausgewiesen.

Daneben gibt es auch ein gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld und ein naturwissenschaftliches Aufgabenfeld. Deutsch, Mathematik, die erste Fremdsprache und Sport werden einzeln ausgewiesen. Nur wenn man diese Fakten zur Kenntnis nimmt, kann man zielführend diskutieren. Außerdem respektieren wir die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, wonach eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht vorgegeben ist. Die bestehenden Regelungen sollten die Diskussionsgrundlage sein“, so Oldenburg.

Die Unterrichtsfächer Musik, Kunst und Gestaltung sowie Darstellendes Spiel (neu: Theater) werden in der bereits bestehenden Kontingentstundentafelverordnung seit 2009 im künstlerisch-musischen Aufgabenfeld zusammen abgebildet. Die Gesamtstundenanzahl für das künstlerisch-musische Aufgabenfeld bleibt in der geplanten neuen Stundentafelverordnung unverändert.

Bereits seit 15 Jahren steht es den Schulen frei, ihren Unterricht im künstlerisch-musischen Bereich mit eigener Schwerpunktsetzung selbst zu organisieren. Keiner Schule wird die Möglichkeit genommen, Musikunterricht anzubieten. Bereits die bisherigen Regelungen sehen vor, je nach schulorganisatorischen und personellen Möglichkeiten den Unterricht in zwei von drei Fächern des künstlerisch-musischen Aufgabenfeldes zu organisieren.

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die künstlerischen Fächer auch in Fachverbünden unterrichtet werden können. Die KMK gibt vor, dass eine Einzelausweisung des Faches Musik nicht zu erfolgen hat.

Die Möglichkeit der Ensemblearbeit an den Schulen besteht auch weiterhin und kann zusätzlich auch von externen Partnern im Ganztag abgebildet werden.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher.

Renaturierung des Ottosees abgeschlossen

Darßer Ort – Am Darßer Ort erfolgte in dieser Woche die Abnahme der Bauarbeiten zur Renaturierung des Ottosees. Vertreter des Bauunternehmens, des StALU Mittleres Mecklenburg und des Nationalparkamts Vorpommern begutachteten vor Ort die Ergebnisse der im Herbst 2023 begonnenen Renaturierung. Der Abschluss der Bauarbeiten ist gleichzeitig der Beginn einer ungestörten natürlichen Entwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

„Ich freue mich sehr, dass die Bauarbeiten im Bereich des Ottosees nun erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Somit haben wir nun die Voraussetzungen für eine natürliche Weiterentwicklung des Ottosees in der Kernzone des Nationalparks hergestellt. Anstelle des Nothafens werden sich schnell wieder sehr wertvolle Lebensräume entwickeln. Mit dem Vorhaben wird nun nach vielen Jahrzehnten endlich der Konflikt zwischen dem Betrieb eines Nothafens in der Kernzone des Nationalparks und den Anforderungen der Seenotrettung sowie von Wassersportlern gelöst.

Die Renaturierung des Ottosees umfasst den Rückbau der baulichen Anlagen des 1962 als Militärhafen gebauten Nothafens und die Herstellung einer naturnahen Wassertiefe im Ottosee. Insgesamt wurden ca. 2,2 Millionen Euro in die Renaturierungsmaßnahme investiert“, sagte Dr. Backhaus, der neben der Renaturierung auch für die Errichtung des Inselhafens Prerow als Ersatz für den nun zurückgebauten Nothafen zuständig ist.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich 2015 entschieden, vor Prerow einen Inselhafen und eine neue Seebrücke zu errichten. „Der Inselhafen wird im Unterschied zum ehemaligen Nothafen am Darßer Ort nun auch die Funktion eines kleinen Etappenhafens übernehmen, um das Hafennetz für schutzsuchende Wasserfahrzeuge und Wassersportler zu verdichten,“ informierte Minister Backhaus weiter.

Der Leiter des Nationalparkamts Vorpommern Gernot Haffner zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der Baumaßnahme und sagte: „Der bauliche Teil der Renaturierung ist aus unserer Sicht erfolgreich verlaufen. Die Mitarbeiter*innen des Nationalparks, der Umweltverbände, Naturschutzbehörden und viele Naturfreunde freuen sich, die natürliche Entwicklung in den nächsten Jahren beobachten zu können. Der Ottosee ist weiterhin mit dem Fahrrad und zu Fuß zu erreichen. Wir haben außerdem den Holzbohlenweg ersetzt, um die Verbindung zwischen Wegenetz im Nationalpark und Strand für Besucher weiterhin herzustellen.“

Seit August 2022 arbeitet die vom Land beauftragte Arbeitsgemeinschaft unter Leitung der Ed. Züblin AG – z.T. unter widrigen Wetterbedingungen – an der Realisierung des neuen Inselhafens und der 720 Meter langen Seebrücke mit Aufenthaltsflächen für Gäste. Auch ein Fahrgastschiffanleger an der Seebrücke wird es zukünftig wiedergeben. Der Inselhafen wird nach Fertigstellung auch wichtige Station für den Seenotrettungskreuzer der DGzRS sein. Bis der Liegeplatz des Seenotrettungskreuzers der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) im neuen Inselhafen genutzt werden kann, ist der Seenotrettungskreuzer in Barhöft stationiert. Barhöft wird nach Fertigstellung des Inselhafens auch weiterhin zur Ver- und Entsorgung des Kreuzers und bei Extremwetterlagen wie Sturmhochwasser genutzt.

Die Bauarbeiten sollen nach derzeitigem Zeitplan Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Die Investition des Landes für die Gesamtmaßnahme des Inselhafens und die Renaturierung beträgt ca. 46,2 Mio. Euro. Das des Landes M-V wird mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.

Ideenaufruf

Wirtschaftsministerium unterstützt Weiterbildungsverbünde als Maßnahme der Fachkräftestrategie / Meyer: Berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Koordinierungsstellen für Weiterbildungsverbünde unterstützt werden, um für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und umzusetzen. „Die berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Mit dem Ideenaufruf zur Einrichtung von Weiterbildungsverbünden möchten wir insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei uns im Land ermutigen, gemeinsam innovative Konzepte für die Weiterbildung zu entwickeln und umzusetzen. Die Transformationsprozesse stellen neue Anforderungen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass die beruflichen Weiterbildungsangebote auch künftig praxisnah und bedarfsgerecht sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Ideenaufruf ist Teil der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und eine der gemeinsam im Zukunftsbündnis beschlossenen Maßnahmen aus der Fachkräftestrategie des Landes. Die Weiterbildungsverbünde sollen Unternehmen helfen, die Kompetenzen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern, und damit den Herausforderungen des digitalen Wandels und der Transformation begegnen.

Ziel ist es, die Unternehmen bei der Bewältigung der künftigen Kompetenzanforderungen zu unterstützen und gleichzeitig eine Verstärkung der Weiterbildungsnachfrage im Land anzustoßen. Vorgesehen ist zunächst eine Förderung von vier Projekten. Ein weiterer Ideenaufruf ist für einen späteren Zeitraum geplant. Insgesamt stehen für die Maßnahme bis zu 1,5 Millionen Euro aus dem „Europäischen Sozialfonds Plus Programm 2021-2027 Mecklenburg-Vorpommern“ zur Verfügung.

Berufliche Weiterbildungsverbünde sind Kooperationsnetzwerke, die es Unternehmen ermöglichen, über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinweg gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und anderen Partnern die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und dann maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützt werden. Gefördert werden Koordinierungsstellen der Weiterbildungsverbünde in Form eines „Verbundmanagers“ oder einer „Verbundmanagerin“ oder als „Verbundmanagement“.

Für die Verbundmanagerin oder den Verbundmanager eines Weiterbildungsverbundes beträgt die Zuwendung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das zugewiesene angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.

Auswahl und Bewilligung der Vorhaben zur Förderung eines Weiterbildungsverbunds erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren. Das Vorverfahren startet mit diesem Ideenaufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Daran schließt sich die Prüfung der Projektskizze an. Wenn für die Projektskizze eine positive Auswahlentscheidung als förderwürdiges Projekt und zugleich die budgetären Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung.

Interessensbekundungen mit vollständiger Projektskizze müssen spätestens am 12.06.2024 bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht werden. Weitere Informationen und das Formular zur Einreichung der Projektskizze finden Sie bei der Bearbeitungs- und Bewilligungsbehörde, der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH unter https://www.gsa-schwerin.de/weiterbildungsverbuende

Pegel: Bisher acht Wahlstraftaten in M-V

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel zeigt sich schockiert über die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sowie Helferinnen und Helfer im Zusammenhang mit den Kommunal- und Europawahlen in Deutschland. „Ich verurteile alle Angriffe auf Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktiven zutiefst. Sie zeigen sehr deutlich, dass wir gemeinsam die zentrale Aufgabe haben, unsere Demokratie zu schützen und zu verteidigen“, so Minister Christian Pegel.

Seit dem 17. April 2024 ist beim Landeskriminalamt MV eine Informationssammelstelle eingerichtet, die sämtliche Sachverhalte mit Wahlbezug erfasst und bewertet, um daraus polizeiliche Notwendigkeiten abzuleiten. Sechs Wochen vor dem Wahltermin können die Parteien damit beginnen, Wahlplakate aufzuhängen.

„Bei den bisher gemeldeten Straftaten handelt es sich in den meisten Fällen wie bei vergangenen Wahlen in unserem Land um Sachbeschädigungen und Diebstahlsdelikte sowie Propagandadelikte. Bei den sogenannten Wahlstraftaten konnten bislang acht Straftaten ermittelt werden. Zudem wurden bisher 284 angegriffene Wahlplakate gemeldet“, führt Minister Pegel aus und: „Gewaltdelikte, wie sie derzeit deutschlandweit vermeldet werden, sind bei uns zum Glück noch nicht aufgefallen. Bislang hatten wir zwei Fälle von Bedrohung in Rostock . Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Hass und der Aggressivität innerhalb der Gesellschaft gegenüber Andersdenkenden oder im politischen Diskurs entschieden entgegenzutreten“, appelliert Christian Pegel.

Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 16 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 16 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 46 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.

Der Minister macht auch deutlich, dass „die Landespolizei von Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlen und den nun begonnenen Wahlkampf sehr gut vorbereitet ist. Unsere Beamtinnen und Beamten werden allgemeine und konkrete lokal bezogener Erkenntnisse entsprechend bewerten und alle erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Verlaufs der Wahlen durchführen lassen“.

Betroffene von Angriffen in einem solchen Fall sollten unverzüglich den Notruf der Polizei nutzen und sich in Sicherheit bringen. Die Polizei wird konsequent alle bekannt gewordenen Straftaten verfolgen und steht betroffenen Opfern auch beratend zur Verfügung. Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums eine Handreichung entwickelt.

Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten. Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet.

Medienkompetenzpreis 2024 verliehen

Zwei Preisträger in Kategorie Kindheit und Alter gekürt

Schwerin – Das Fotoprojekt „Kita Bunte Stifte“ aus Wismar und das Videoprojekt „Szenen aus der Geschichte der Stadt Gadebusch“ sind die Gewinner des diesjährigen 19. Medienkompetenzpreises in der Kategorie „Kindheit und Alter“, der vom Sozialministerium gestiftet wird. Die Preisverleihung fand am (gestrigen) Mittwoch im Volkstheater Rostock statt.

Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte den beiden Siegern und lobte ihre innovativen Projekte: „Sie zeigen vor allem, wie beim Erwerb von Medienkompetenzen Junge von Älteren, Ältere aber auch von Jüngeren lernen können“, betonte sie anlässlich der gestrigen Verleihung.

Im prämierten Fotoprojekt setzten sich eine Woche lang die Kinder der Wismarer Kita Bunte Stifte mit dem Medium der Fotografie auseinander. Sie erlernten gemeinsam die Funktionen und Verwendungsmöglichkeiten von Fotos kennen, bastelten Lochkameras und hielten gelerntes in einem eigenen Projekttagebuch fest. Angeleitet und begleitet wurden Sie dabei von den Mitarbeitenden des Filmbüros MV.

Ebenfalls ausgezeichnet wurde die filmische Auseinandersetzung von Jung und Alt mit der Geschichte der Stadt Gadebusch. Anlässlich des 800-jährigen Jubiläums der Stadtrechteverleihung entstanden hierbei mehrere Kurzfilme, an denen der Förderverein der Stadtkirche zu Gadebusch sowie des Renaissanceschlosses und des Museums Gadebusch, aber auch der Kinder- und Jugendtreff FreiRaum gemeinsam mit dem lokalen Seniorenbeirat mitwirkten.

„Damit haben zwei besondere Projekte gewonnen, die verschiedene Altersgruppen zusammengebracht und jeweils mit viel Kreativität und Spaß an die Mediennutzung herangeführt haben“, betonte Ministerin Drese. „Zu dieser Leistung gratuliere ich den Gewinnerinnen und Gewinnern ganz herzlich“, so Drese.

Die Entscheidungsfindung sei für die Jury, in der auch das Sozialministerium vertreten ist, kein leichtes Unterfangen gewesen. „Es sind auch in diesem Jahr wieder viele hervorragende Projekte eingegangen“, bestätigte auch Drese.

Unter den Einsendungen war auch ein Projekt, das leider nicht zu den Preisträgern gehört, die Ministerin aber dennoch nachhaltig beindruckte. „Der Film des Medientreckers der Landesmedienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der DLRG Ortsgruppe Greifswald „Mit Enti und Max am Badehaus“ vermittelt anschaulich die gängigen Baderegeln – von Kindern und für Kinder“, hob die Ministerin hervor.

So konnten die Kinder selbst entscheiden, wie sie die Baderegeln illustrieren wollen. „Dabei zeigen sie vorbildlich, wie Kinder anderen Kindern auf Augenhöhe etwas beibringen können – und warum es Erwachsene dafür manchmal gar nicht braucht“, schmunzelte die Ministerin.

Auch wenn es für einen Preis leider nicht gereicht hat, wird der Film ab sofort öffentlichkeitswirksam auf den Seiten des Sozialministeriums abrufbar sein. „Passend zum bevorstehenden Beginn der Badesaison am 20. Mai“, so Drese.

Förderbescheide übergeben

Finanzminister Dr. Heiko Geue hat Förderbescheide an eine Schweriner Grundschule und die Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen übergeben

Schwerin – Die Grundschule John Brinckman in Schwerin konnte sich heute über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro für den Neubau eines Hortgebäudes freuen. Finanzminister Dr. Heiko Geue überreichte den Bescheid in Vertretung für Innenminister Christian Pegel an den Schweriner Oberbürgermeister Rico Badenschier.

„Ein guter Tag für die Grundschülerinnen und Grundschüler der John-Brinckman-Schule – und ihre Eltern! Das neue Hortgebäude wird hoffentlich zu einer glücklichen Grundschulzeit beitragen. Der Hort ist vielmehr als nur Ort zur Erledigung von Hausaufgaben. In einer geschützten Umgebung soll die Gesamtpersönlichkeit der Kinder gefördert werden. Das finde ich sehr wichtig“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Im Anschluss überreichte der Finanzminister in Bad Kleinen eine weitere Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 750.000 Euro. In Empfang genommen wurde der Bescheid von Joachim Wölm, dem Bürgermeister der Gemeinde Bad Kleinen, im Beisein der Kameradinnen und Kameraden der Gemeindefeuerwehr Bad Kleinen. Das Geld wird für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde genutzt.

„Ich bin dankbar für das Engagement in den freiwilligen Feuerwehren in Bad Kleinen und überall im Land. Die Engagierten sorgen nicht nur für unseren Schutz und unsere Sicherheit, sondern sind oftmals diejenigen, die den Zusammenhalt vor Ort gewährleisten. Das ist positive Heimatliebe. Ich freue mich, dass das Land hier einen Beitrag leisten kann“, so Geue.

Besuch beim Kutter „Marlen“

Wismar – Soziale Inklusion, Meeresumweltbildung und Traditionspflege – das hat sich der Förderverein „Marlen“ e.V. in Wismar auf die Fahne geschrieben. Umweltminister Dr. Backhaus besucht heute den Verein, um sich über die weiteren Pläne des Projekts zu informieren.

„Der Förderverein „Marlen“ verbindet gleich mehrere tolle Vorhaben und zeigt damit Weitsicht und Verantwortung für die Region. Mit der Restaurierung des alten DDR-Kutters erhält der Verein ein sehr prägendes Stück der Geschichte an unserer Ostseeküste für die Nachwelt. Früher war dieser Bootstyp ein gängiges Bild in den Häfen, heute sieht man sie kaum noch. Künftig soll auf der Marlen jedoch kein Fisch mehr gefangen werden, sondern Umweltbildung stattfinden.

So plant der Verein, das Schiff unter anderem für Bildungsausfahrten zu nutzen und Besuchergruppen das einzigartige Ökosystem der Ostsee zu erklären. Schon während der Instandsetzung zeigt der Förderverein dabei soziale Verantwortung. Unter Anleitung eines erfahrenen Bootsbauers werden 20 langzeitarbeitslose Menschen beim Wiederaufbau einbezogen und bei dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt“, so Backhaus.

Die Marlen ist ein 17 Meter langer Seitenschleppnetzkutter des Typs-D, wie er in den 1950er Jahren in mehreren Orten an der DDR-Ostseeküste gebaut wurde. Dieser Kuttertyp war über mehrere Jahrzehnte prägend für die Fischerei in der DDR. Die Marlen wurde in Ribnitz-Damgarten gebaut und fuhr zunächst unter dem Namen „Wittenburg“. Seit Anfang der 1990er Jahre trägt er den Namen „Marlen“. 2015 gründete sich der Förderverein und erwarb die Marlen, um sie als Traditionsschiff zu restaurieren.

Nach Fertigstellung soll die Marlen neben dem Lotsenschoner ATALANTA und der Poeler Kogge Wissemara als drittes Traditionsschiff ihren Liegeplatz im Hafen von Wismar finden. Beim Besuch des Ministers geht es auch um mögliche Wege der Förderung durch das Land MV, um Besucherinnen und Besuchern bald ein modernes und breites Angebot an Umweltbildungsangeboten bereitstellen zu können.

Neue Stundentafel

Oldenburg: Kernkompetenzen stärken, ohne andere Bereiche zu schwächen

Schwerin – Mit einer neuen Stundentafel stärkt Mecklenburg-Vorpommern die grundlegenden Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache. Die neue Verordnung über die Stundentafel an den allgemein bildenden Schulen soll zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Gewerkschaften, Verbände und weitere Interessenvertretungen haben bis Mitte Juni die Möglichkeit, in einem Anhörungsverfahren zu den geplanten Regelungen schriftlich Stellung zu nehmen.

„Jedes Kind muss lesen, schreiben und rechnen können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Anregungen aus unserer Lehrkräftebefragung aufgenommen und stärken die Kernkompetenzen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, ohne andere Bereiche zu schwächen. Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Zeit zum Üben und Festigen.

Mit der neuen Stundentafel soll sich auch die Zuweisung der Stunden für die einzelnen Fächer ändern. Wir wollen den Stundenumfang für Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erhöhen, seit Langem wieder verbindlich festschreiben und schaffen damit eine landeseinheitliche Regelung. Die Stunden des Kontingents sollen zur Stärkung der einzelnen Unterrichtfächer verwendet werden“, erläuterte Oldenburg.

Die Ministerin tritt erneut Befürchtungen entgegen, dass es beispielsweise im Fach Musik zu Kürzungen kommen könnte. „Die neue Stundentafel sieht keine Kürzungen vor. Befürchtungen entbehren daher jeder Grundlage. In diesen Fächern gibt es keinerlei Änderungen zur bisherigen Anzahl von Unterrichtsfächern.

Die neue Stundentafel ermöglicht den Schulen weiterhin Selbstständigkeit und Flexibilität. Schulen können die flexiblen Stunden für ihre Schwerpunkte wie zum Beispiel für Musik, Sport oder Berufliche Orientierung verwenden. Sie können die flexiblen Stunden einsetzen, sodass sie zum Beispiel noch mehr Musikunterricht erteilen können als bisher“, so Oldenburg.

Radweg von Blankenberg – Brüel freigegeben

Meyer: Strecke ist wichtiger erster Baustein bei Vervollständigung des Radwegenetzes an Bundes- und Landesstraßen in der Region

Blankenberg – Verkehrs- und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute den Radweg entlang der Bundesstraße B192 von Blankenberg bis Brüel offiziell für den Verkehr freigegeben.

„Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen und wollen wir die Emissionen des Verkehrssektors deutlich verringern. Das wird nur gelingen, wenn wir alle mehr und auch längere Wege mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurücklegen. Mehr Radverkehr werden wir aber nur erreichen, wenn der Radverkehr attraktiver und sicherer wird. Der Radweg zwischen Blankenberg und Brüel ist ein wichtiger erster Baustein bei der Vervollständigung des Radwegenetzes an Bundes- und Landesstraßen in der Region“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der 3,1 Kilometer lange Radweg verläuft vom Ortsausgang Blankenberg bis auf Höhe Abzweig nach Tempzin östlich der B192 über vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, vom Abzweig Tempzin bis zur Straße zur Siedlung in Brüel westlich der B192 entlang lockerer Bebauung. Auf Höhe der Bushaltestellen, hinter dem Abzweig nach Tempzin, quert der Radweg die B192. Jetzt ist ein straßenbegleitender Radweg neu entstanden in einer Breite von zweieinhalb Metern. Zudem wurden zwei Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut. Zu einem späteren Zeitpunkt ist vorgesehen, den Radweg zusätzlich an das Netz der straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen anzubinden.

Für die Weiterführung des Radwegs von Brüel nach Blankenberg an der B192 Richtung Norden über Warin nach Reinstorf haben die Planungen bereits begonnen. Die Errichtung ist derzeit ab dem Jahr 2028 geplant. Noch dieses Jahr soll der Radweg an der L101 von Reinstorf nach Neukloster eröffnet werden. Eins der längsten Radwegeprojekte (11,3 km) ist die Schließung der Lücke zwischen Cambs über Brahlsdorf und Thurow an der Bundesstraße 104. Hier laufen für alle Teilabschnitte bereits die Grunderwerbsverhandlungen. „Nach der Fertigstellung wird es möglich sein, von Blankenberg und Brüel bis nach Schwerin durchgehend auf einem straßenbegleitenden Radweg fahren zu können“, sagte Meyer.

Für den Zeitraum von 2028 bis 2032 ist die Weiterführung des Radweges an der B104 von Brüel Richtung Osten bis nach Sternberg vorgesehen.

Die Gesamtinvestitionen betrugen rund 1,96 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich der Bund als Straßenbaulastträger für die Bundesstraße (rund 1,5 Millionen Euro), die Gemeinde Blankenberg (19.700 Euro), die Stadt Brüel (168.800 Euro), die mea Energieagentur (150.200 Euro) und die WEMACOM (100.700 Euro).

Zudem übergab Wirtschaftsminister Meyer vor Ort Zuwendungsbescheide des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung an die Gemeinde Blankenberg (rund 6.800 Euro) und die Stadt Brüel (rund 227.000 Euro). Dabei handelt es sich um Gelder für die Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft. Die Entlastung der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern von den Altschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft soll weiter fortgesetzt werden: Insgesamt 25 Millionen Euro stehen 2024 zur Verfügung.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden. Insgesamt wurden 365 Anträge von rund 300 Gemeinden gestellt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 2.167 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen. Etwa 54 Prozent der Bundesstraßen und 33 Prozent der Landesstraßen im Land sind bereits mit straßenbegleiten Radwegen ausgestattet. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern über dem bundesweiten Durchschnitt. Im Zeitraum 2009 bis 2023 wurden mehr als 104 Millionen Euro in den Ausbau der Radwege an Landesstraßen investiert. Die Ausgaben für die Radwege an Bundesstraßen im Zeitraum 2014 bis 2023 belaufen sich auf über 90 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 13,8 Millionen Euro für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 10 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen.

Zukunft der medizinischen Notfallversorgung

Rostock – Generell gilt: Bei lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen wird der Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 gerufen, bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen unter der Rufnummer 116117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. In der Praxis ist die Abgrenzung aber längst nicht so klar und eindeutig wie in der Theorie, sodass es zu Zeitverlusten bei der Alarmierung des richtigen Hilfsmittels oder zur nicht indikationsgerechten Bindung knapper Ressourcen kommen kann. Deshalb fordern Experten in Gutachten zur Verbesserung der Notfallversorgung seit langem die Vernetzung der beiden Rufnummern und damit des Rettungsdienstes und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Im Landkreis Rostock ist diese Forderung bereits in die Versorgungsrealität umgesetzt worden. In der Integrierten Leitstelle des Landkreises werden neben den Anrufen auf der 112 auch die Anrufe für den ärztlichen Bereitschaftsdienst entgegengenommen, die über die 116117 eingehen. Begonnen wurde Ende 2022 mit dem Gebiet des Landkreises Rostock, seit dem 1. Mai 2024 ist das Stadtgebiet Rostock hinzugekommen.

„Ganz unabhängig davon, welche Nummer der Bürger gewählt hat, entscheiden unsere medizinisch ausgebildeten Disponenten ohne Zeit- und Schnittstellenverluste darüber, welche Versorgungsebene zum Tragen kommt“, sagt Ralf Peter Odebrecht, Leiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst des Landkreises Rostock. „Damit verhindern wir, dass ein Rettungsmittel bei einem Einsatz gebunden ist, obwohl keine entsprechende Indikation besteht. Ebenso verlieren wir keine Zeit, wenn ein Patient mit Symptomen für einen Schlaganfall oder Herzinfarkt die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gewählt hat.“

Die Leitstelle in Bad Doberan kann dabei auf digitale Dienstpläne des ärztlichen Bereitschaftsdienstes zugreifen und die Einsätze ebenfalls digital an die diensthabenden Ärzte weiterleiten. „Unsere Ärzte im Bereitschaftsdienst  müssen die Daten der Patienten wie Name, Wohnort und Krankheitssymptome nicht mehr selbst notieren, sondern bekommen diese von der Leitstelle vollständig digital übermittelt und können direkt aus der Anwendung heraus den Patienten zurückrufen oder sich zu einem Hausbesuch navigieren lassen“, sagt Dipl.-Med. Angelika von Schütz, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. „Zudem profitieren unsere Mitglieder von der Ersteinschätzung der Disponenten und erhalten keine ungefilterten Anrufe mehr.“

Mit einer digitalen Schnittstelle ist es zudem möglich, auch außerhalb der Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes eingehende Hilfeersuchen digital zwischen der 112 und der 116117 zu übergeben. Die einmal aufgenommenen Patientendaten können dabei direkt in die jeweiligen Einsatzleitsysteme übertragen werden. „Wir sehen darin eine klare Verbesserung der Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie schnelle medizinische Hilfe benötigen“, sagt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport in M-V. „Damit sind wir anderen Bundesländern und einer möglichen Notfallreform des Bundesgesundheitsministeriums einen Schritt voraus.“ Das Projekt wird gegenwärtig mit Landesmitteln gefördert, alle Beteiligten streben aber eine Fortführung an, wenn die Förderung Ende 2025 ausläuft.

„Wir sind davon überzeugt, dass von unserer Zusammenarbeit alle profitieren und dass wir die beschränkten Ressourcen bestmöglich nutzen“, sind sich Dipl.-Med. Angelika von Schütz und Ralf Peter Odebrecht einig. Von Schütz betont zudem, dass ein gleiches Projekt für den Bereich der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald besteht. „Wir sind zuversichtlich, im Verlauf dieses Jahres auch dort einen vergleichbaren Stand der Vernetzung zu erreichen. Mittelfristig streben wir die Abdeckung des gesamten Bundeslandes an.“